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Straßenwärtermeister/in (Prüfungen nach Schlesw.-Holst. Landesverordnung sind in Abwicklung)

Die Verwaltungsakademie bietet für Straßenwärterinnen und Straßenwärter in Schleswig-Holstein eine Prüfung nach Meisterprüfungsordnung (BHStrwPrüfungsVO SH) an.

Landesverordnung 

Wichtiger Hinweis:

Am 19. Juli 2023 wurde die neue bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement veröffentlicht. Die o.a. Landesverordnung wird abgelöst. Den gesamten Verordnungstext  StrBetrManBAProfV finden Sie hier.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses

Zulassungsvoraussetzungen

Prüfungsanforderungen in den Grundlegenden Qualifikationen und Handlungsspezifischen Qualifikationen:

Grundlegende Qualifikationen § 4 Abs. 1 StrBetrManBAProfV:

  1. Prüfungsbereich Rechtsbewusstes Handeln
  2. Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Prüfungsbereich Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Prüfungsbereich Zusammenarbeit Im Betrieb

 

Handlungsspezifische Qualifikationen § 4 Abs. 2 StrBetrManBAProfV:

  1. Prüfungsbereich Technik
  2. Prüfungsbereich Organisation
  3. Prüfungsbereich Führung Und Personal

4. Projektarbeit Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen

Einen Überblick über die Gesamtbewertung der Weiterbildungsprüfung finden Sie hier:  Bewertung der Prüfung NEU StrBetrManBAProFV

Eine Anmeldung zur Prüfung für das Jahr 2024 ist zur Zeit nicht möglich. Ab Oktober 2023 finden Sie an dieser Stelle ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und den neuen Zulassungsvoraussetzungen.

Bis dahin bitten wir von individuellen Anfragen bzw. Nachfragen abzusehen. Vielen Dank.

 

 

 

Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

Gesellenbrief als Straßenwärterin oder Straßenwärter
mindestens dreijährige praktische berufliche Tätigkeit auf einer Straßenmeisterei

Sie sind nicht sicher, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen? Bitte prüfen Sie dies mit der Checkliste.

Prüfungsablauf

Die Veröffentlichung einer Bundesverordnung ist für 2023 zu erwarten. Sobald diese veröffentlicht ist, werden Sie an dieser Stelle entsprechend informiert. 

Die Verwaltungsakademie führt 1 x im Jahr Prüfungen zum Meister oder zur Meisterin kommunaler Bauhof und zum Straßenwärtermeister oder zur Straßenwärtermeisterin mit insgesamt 20 Plätzen durch. Es werden bevorzugt Teilnehmende aus Schleswig-Holstein berücksichtigt. Restplätze können mit Teilnehmenden aus anderen Bundesländern besetzt werden.

Rechtliche Grundlagen

Anmeldung

Aufgrund des angekündigten Erlasses einer bundeseinheitlichen Regelung zur Meisterprüfung im Bereich Straßenwärter ist eine Anmeldung zur Prüfung für das Jahr 2024 zur Zeit nicht möglich. Nach Veröffentlichung der Bundesverordnung erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren.

Prüfungstermine

Die Veröffentlichung einer Bundesverordnung ist für 2023 zu erwarten. Sobald diese veröffentlicht ist, werden Sie an dieser Stelle entsprechend informiert. 

Anmeldung zur Prüfung in 2024/25:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einem Lehrgang bei der DEULA nicht automatisch die Zulassung zur Prüfung an der Verwaltungsakademie beinhaltet. 

Aufgrund des angekündigten Erlasses einer bundeseinheitlichen Regelung zur Meisterprüfung im Bereich Straßenwärter ist eine Anmeldung zur Prüfung für das Jahr 2024 zur Zeit nicht möglich. Nach Veröffentlichung der Bundesverordnung erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren.

Gebühren (Stand Dez. 2022)

Prüfungsgebühr 1.232,- EUR

Prüfungsgebühr Wiederholungsprüfung 822,00 €

Soweit Dritte, die nicht Träger des AZV sind, das AZV und seine Einrichtungen nutzen, werden Zuschläge erhoben. Der Zuschlag beträgt 50 v.H. der o.g. Gebühr. 

Ihre Ansprechperson

Katja Thielen
Zuständige Stelle für die Umwelttechnischen Berufe, Straßenwärter*in und Straßenwärtermeister*in
Telefon: 04322 693 524
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