Meister / in für Bäderbetriebe
Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren
Zur Prüfung kann grundsätzlich jede/r, die/der eine Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zur/zum Schwimmeistergehilfin/-gehilfen erfolgreich abgeschlossen hat und eine mindestens zweijährige Berufspraxis vorweisen kann (§2 der Meisterverordnung), zugelassen werden.
Lehrgangsinhalte
Die Inhalte richten sich nach der Verordnung über die Prüfungen zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe“:
1. Allgemeiner Teil (§4)
- Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
- Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
- Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
2. Fachtheoretischer Teil (§5):
- Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
- Bädertechnik
- Bäderbetrieb
- Schwimm- und Rettungslehre
- Gesundheitslehre
3. Fachpraktischer Teil (§6):
- Rettungsschwimmen und Schwimmsport
- Management und Führungsaufgaben
- Betriebstechnische Situationsaufgaben
Zudem ist ein berufs- und arbeitspädagogischer Teil (§7) notwendig.
Prüfungsablauf
Lehrgang und Prüfung in einem anderen Bundesland:
Planen Sie, die Prüfung zur Meisterin oder zum Meister für Bäderbetriebe in einem anderen Bundesland abzulegen? Dafür ist eine sog. Überstellung durch die VAB notwendig. Bitte beantragen Sie die Überstellung schriftlich oder per e-mail bei der Ansprechperson.
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte bei:
Abschlusszeugnis, Lebenslauf, Anmeldebestätigung des Veranstalters, Bescheinigung des Arbeitgebers über eine mindestens 2-jährige Berufspraxis