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Fachrichtung Justiz

Justizfachwirtin/ Justizfachwirt

Was macht ein/e Justizfachwirt/in?

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sorgen gemeinsam mit Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Justizfachangestellten für einen reibungslosen und bürgernahen Ablauf bei Gericht. Sie schlagen die Beamtenlaufbahn (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt = ehemaliger mittlerer Justizdienst) ein.

Justizfachwirte sind für Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartner in rechtlichen Fragen. © Holger Stoehrmann

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte arbeiten dabei in fachbezogenen Geschäftsstellen, wie zum Beispiel im Grundbuchamt, in der Nachlass- oder auch Familienabteilung. Einerseits unterstützen sie Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Aufgaben wie Protokollführung, Terminfindung oder Aktenführung. Auf der anderen Seite sind sie Ansprechpartnerinnen und – partner für alle Bürgerinnen und Bürger mit rechtlichen Anfragen.
Ihr Aufgabenspektrum ist vielfältig und sie werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Als Kostenbeamte kümmern sie sich unter anderem um Gerichtskostenberechnungen. Als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte sind sie mit dem Schriftverkehr betraut. Doch dies ist nur ein Ausschnitt aus ihrem Tätigkeitsfeld rund um die Büroorganisation und Verwaltung bei Gericht.

Im Detail: Justizfachwirte…

  • nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf
  • setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein
  • erteilen Auskünfte
  • führen Registraturarbeiten durch
  • verwalten Dateien und Karteien
  • sind für den Posteingang und Postausgang zuständig
  • berechnen, vermerken und überwachen Fristen
  • gewähren Akteneinsicht
  • fertigen und beglaubigen Schriftstücke
  • führen die Statistik
  • veranlassen Zustellungen
  • erstellen Protokolle
  • berechnen Kosten
  • überwachen Zahlungseingänge

Einstellungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Einstellung finden Sie hier.

Ausbildungsdauer / Gliederung

Ausbildungsdauer 2 Jahre Vorbereitungsdienst

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes, der insgesamt zwei Jahre dauert, sind ein dreiwöchiger Einführungslehrgang, zwei 2-monatige Aufbaulehrgänge und ein 2,75-monatiger Abschlusslehrgang an der Verwaltungsakademie zu absolvieren. Die praktische Ausbildung findet an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften statt.

Aufstiegsmöglichkeiten:
Eine Beförderung ist bis in die Besoldungsgruppe A 9 möglich.

Weiterbildungsmöglichkeiten:
Bei entsprechender Eignung kann eine zusätzliche Qualifikation zur Gerichtsvollzieherin/zum Gerichtsvollzieher erworben werden und es besteht die Möglichkeit des Aufstiegs in die Laufbahngruppe 2.1 (Rechtspflegerin/Rechtspfleger).

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen u. a. aus folgenden Gebieten:

  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen,
  • Zivilprozesssachen einschließlich der Familiengerichtsbarkeit,
  • sonstigen Zwangsvollstreckungssachen einschließlich der Information im Gerichtsvollzieherdienst,
  • Insolvenzsachen,
  • Strafsachen einschließlich der Jugendgerichts- und Ordnungswidrigkeitssachen,
  • Grundbuchsachen,
  • Vormundschaftssachen,
  • Nachlasssachen,
  • Registersachen
  • Kosten zu allen Rechtssachen
  • und in sonstigen Angelegenheiten.

Prüfungsablauf

  • Zwischenprüfung mit Abschluss des Lehrgangs II
  • Abschlussprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes
  • Laufbahnprüfung beinhaltet die Ergebnisse der einzelnen Lehrgänge, der fachpraktischen Leistungen sowie der Abschlussprüfung

Rechtsgrundlagen

Landesverordnung über den Laufbahnzweig Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte und deren Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Justiz – Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt – (LAPVO JFW) Vom 16. Mai 2019: hier

Rahmenplan-Theorie vom 01. Juni 2019

Rahmenplan-Praxis vom 01. Juni 2019

Lehrplan

Richtlinie über die Verwendung von Vorschriftentexten und weiteren Hilfsmitteln

Richtlinie Mündliche Noten vom 28. März 2023

Richtlinien Praktische Noten vom März 2023

 

Einstellungstermin

1. August

Prüfungstermine

Gebühren (werden vom Dienstherrn getragen)

Einführungslehrgang 768,- EUR
Lehrgang I 1.397,- EUR
Lehrgang II 1.465,- EUR
Lehrgang III 2.883,- EUR

Zwischenprüfung 141,- EUR
Abschlussprüfung 539,- EUR

Unterkunfts- und Verpflegungskosten

Link zur Übersicht

Ihre Ansprechpartner/innen

Finn Stoltenberg
Lehrgangs- und Prüfungsorganisation Beamtenausbildung, Allgemeine Verwaltung und Justiz, Stundenplanung Justiz
Telefon: 04322 693 364
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