Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
An der Verwaltungsakademie Bordesholm findet die dienstbegleitende Unterweisung für die Auszubildenden Verwaltungsfachangestellten der Fachrichtungen
- Kommunalverwaltung,
- Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern sowie
- Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
statt. Sie gliedert sich in einen Verwaltungseinführungslehrgang (VEL), in den die Zwischenprüfung nach § 48 BBiG integriert wird, und den Verwaltungsabschlusslehrgang (VAL), der mit der Abschlussprüfung gemäß § 37 BBiG abschließt.
Einstellungsvoraussetzungen
- mindestens Hauptschulabschluss
- Freude am Umgang mit Menschen
- Bereitschaft zur Teamarbeit
- gute Deutschkenntnisse
- Interesse an Bürotätigkeiten
Ausbildungsdauer / Gliederung
Ausbildungsdauer:
3 Jahre (Verkürzung ist möglich)
Gliederung:
Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan innerhalb der ausbildenden Verwaltung, damit die vielseitigen Aufgaben der Kommunalverwaltung umfassend kennen gelernt werden können.
Darüber hinaus findet Berufsschulunterricht statt.
Ergänzt wird dieser Unterricht durch einen Verwaltungseinführungs- und einen Verwaltungsabschlusslehrgang an der Verwaltungsakademie Bordesholm.
Verwaltungseinführungslehrgang:
Nach § 48 des Berufsbildungsgesetzes i. V. m. § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten ist in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchzuführen. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Verwaltungsakademie ist zuständig für die Abnahme der Zwischenprüfung. Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung werden Kenntnisse in einem Einführungslehrgang von 194 Stunden und später einem Abschlusslehrgang in einem Umfang von 299 Stunden vermittelt. Der Unterricht an der Verwaltungsakademie dient dem Erwerb verwaltungsfachlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten für den Ausbildungsberuf.
Verwaltungsabschlusslehrgang:
Nach § 37 des Berufsbildungsgesetzes i. V. m. § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten und der Landesverordnung über die Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten – drittes Ausbildungsjahr – ist eine Abschlussprüfung abzulegen. Zuständig für die Abschlussprüfung ist die Verwaltungsakademie. Zur Ergänzung und Vertiefung der Berufsausbildung werden Kenntnisse in einem Einführungslehrgang von 194 Stunden und später einem Abschlusslehrgang in einem Umfang von 299 Stunden vermittelt. Der Unterricht in der Verwaltungsakademie dient dem Erwerb verwaltungsfachlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Kenntnisse und Fertigkeiten für den Ausbildungsberuf.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Durch die Teilnahme am Angestelltenlehrgang II und die Ablegung der damit verbundenen Prüfung kann eine den Beamten im gehobenen Dienst vergleichbare Position erreicht werden.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen u. a. auf folgenden Gebieten:
- Organisation, Verwaltungstechnik und Büroarbeiten
- Haushalts- und Kassenwesen
- Personalwesen
- Sozialhilfe
- Öffentliche Sicherheit
- Rechtskunde, Verwaltungstechnik, Staatsrecht
- Informations- und Kommunikationssysteme
Prüfungsablauf
Zwischenprüfung am Ende des Verwaltungseinführungslehrganges zu Beginn bzw. in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung am Ende des Verwaltungsabschlusslehrganges.
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten – 3. Ausbildungsjahr
- Landesverordnung über die Durchführung von Abschluß-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen in Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz sowie über die Durchführung von Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (POöD-BBiG)
- Hilfsmittelrichtlinien
- Lehrplan Verwaltungseinführungslehrgang
- Lehrplan Verwaltungsabschlusslehrgang
- Ausbildungspass
Einstellungstermin
1. August
Termine Verwaltungseinführungslehrgang
Termine Verwaltungsabschlusslehrgang
Gebühren ab 01.01.2024
Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses bis zum 31.07.24 = 257,- EUR ab dem 01.08.24 = 270,- EUR
Zwischenprüfung 167,- EUR
Abschlussprüfung 442,- EUR
Verwaltungseinführungslehrgang 1.148,- EUR
Verwaltungsabschlusslehrgang 1.897,- EUR Prüfungstraining VFA 2.274,- EUR
Anträge
Anträge auf Nachteilsausgleich reichen Sie bitte über die im Folgenden genannten Ansprechpartner/innen für den Lehrgang ein.
Den Antrag für ein Zimmer im Gästehaus finden Sie hier Antrag Zimmer Gästehaus.