Straßenwärtermeister/in (Prüfungen nach Schlesw.-Holst. Landesverordnung sind in Abwicklung) Neu ab 2024: Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement
Im Sommer 2023 ist die neue bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement in Kraft getreten. Die schleswig-holsteinische Landesverordnung (Straßenwärtermeister und Meister kommunaler Bauhof) ist damit abgelöst. Den gesamten Verordnungstext StrBetrManBAProfV finden Sie hier.
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
Prüfungsanforderungen in den Grundlegenden Qualifikationen und Handlungsspezifischen Qualifikationen:
Grundlegende Qualifikationen § 4 Abs. 1 StrBetrManBAProfV:
- Prüfungsbereich Rechtsbewusstes Handeln
- Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliches Handeln
- Prüfungsbereich Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Prüfungsbereich Zusammenarbeit Im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen § 4 Abs. 2 StrBetrManBAProfV:
4. Projektarbeit Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen
Ihre Ansprechperson
Katja Thielen
Zuständige Stelle für die Umwelttechnischen Berufe, Straßenwärter*in und Straßenwärtermeister*in
Telefon: 04322 693 524
E-Mail: thielen@vab-sh.de