Prüfungstraining für Verwaltungsfachangestellte
Das Prüfungstraining für Verwaltungsfachangestellte ist ein Lehrgang, der sich an all jene richtet, die die Abschlussprüfung nicht bestanden haben. Ziel ist eine möglichst individuelle Vorbereitung auf die Wiederholungsprüfung.
Ausbildungsdauer/Gliederung
Der Lehrgang gliedert sich in vier Abschnitte:
Im ersten Abschnitt werden mit den Teilnehmenden noch einmal die Grundlagen des Lernens, Lerntypen und Lernstrategien erarbeitet. Außerdem erfolgt eine Schulung der methodischen Fähigkeiten und der Rechtsanwendung. Kernelement des ersten Abschnitts ist allerdings die individuelle Fehleranalyse und das Erstellen eines individuellen Lernplans. Dazu analysieren die Teilnehmenden zusammen mit den jeweiligen Fachlehrkräften im 1:1 Gespräch die Fehler aus den Prüfungsarbeiten, ermitteln so die fachlichen Defizite und erstellen darauf basierend gemeinsam einen Lernplan für den zweiten Abschnitt. Der erste Abschnitt umfasst fünf Tage und findet in Bordesholm statt.
Der zweite Abschnitt dauert 15 Tage und ist dem onlinegestützten Selbstlernen gewidmet. Basierend auf den individuellen Lernplänen stellen die Fachlehrkräfte den Teilnehmenden über die Lernwelt Materialien zum eigenständigen Lernen und Wiederholen zur Verfügung. Jeweils am Freitag findet eine Onlinesprechstunden statt, in der die Teilnehmenden Fragen stellen und Unklarheiten aufklären können und sich die Fachlehrkräfte einen Überblick über den Lernstand der Teilnehmenden verschaffen. In diesem Abschnitt sind die Dienststellen eingeladen, die Teilnehmenden mit Rat und Tat zu unterstützen.
Der dritte Abschnitt findet wieder an der VAB statt. An fünf Tagen werden täglich zwei Probeklausuren geschrieben, anschließend von den Teilnehmenden wechselseitig korrigiert und von der Fachlehrkraft besprochen. So werden nicht nur fachliche Fragen geübt, sondern auch die durchaus druckbehaftete Situation des Klausurschreibens trainiert und ein stückweit „normalisiert“. Am Ende dieses Abschnitts werden die Wiederholungsklausuren geschrieben.
Der vierte Abschnitt ist der Vorbereitung auf die Wiederholung der praktischen Prüfung gewidmet und gliedert sich in eine onlinegestützte Lernphase und in eine Phase des praktischen Übens. In der onlinegestützten Selbstlernphase erhalten die Teilnehmenden, wie bereits in der ersten onlinegestützten Selbstlernphase, entsprechende Unterlagen von den Fachlehrkräften. In der Phase des praktischen Übens wird zunächst die Kommunikationstheorie wiederholt, bevor diese dann mehrfach in einer simulierten praktischen Prüfung geübt werden. Hier erhalten die Teilnehmenden nicht nur Feedback zur Gesprächsführung, sondern auch Tipps, wie sie mit der Prüfungssituation umgehen können. Am Ende dieses Abschnitts steht die Wiederholung der praktischen Abschlussprüfung.
Während aller vier Abschnitte haben die Teilnehmenden die Möglichkeit die Unterstützung der psychosozialen Beratung in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten sie Hilfe bei der Bewältigung der schwierigen Situation eine so wichtige Prüfung wiederholen zu müssen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die psychosoziale Beratung bereits nach der erfolglosen Abschlussprüfung und dem Beginn des Prüfungstrainings in Anspruch zu nehmen. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Unmittelbar vor der Sommerpause bieten wir den betroffenen Dienststellen eine Videokonferenz an, um allfällige Fragen zu klären. Die Einladung zur Videokonferenz erfolgt per E-Mail.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen u. a. auf folgenden Gebieten:
- Organisation, Verwaltungstechnik und Büroarbeiten
- Haushalts- und Kassenwesen
- Personalwesen
- Sozialhilfe
- Öffentliche Sicherheit
- Rechtskunde, Verwaltungstechnik, Staatsrecht
- Informations- und Kommunikationssysteme
Prüfungsablauf
Am Ende des zweiten Abschnitts werden die Wiederholungsklausuren geschrieben. Die praktische Wiederholungsprüfung erfolgt am Ende des vierten Abschnitts. Ausführliche Informationen zu den Abschnitten finden Sie unter dem Stichwort „Ausbildungsdauer/Gliederung“.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten – 3. Ausbildungsjahr
- Landesverordnung über die Durchführung von Abschluß-, Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen in Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz sowie über die Durchführung von Prüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (POöD-BBiG)
- Hilfsmittelrichtlinien
Lehrgangsbeginn
12. August 2024
Informationen zum Lehrgang und den weiteren Terminen
Gebühren ab 01.01.2024
Lehrgangsgebühr 2.274,- EUR
Prüfungsgebühr 442,- EUR