Angestelltenlehrgang II
Die Angestelltenlehrgänge II sind weiterführende Lehrgänge für Beschäftigte von Kommunalverwaltungen, die auf der vorausgegangenen Ausbildung aufbauen sollen. Durch die Teilnahme am Lehrgang II und die Ablegung der damit verbundenen Prüfung kann eine dem Beamten im gehobenen Dienst vergleichbare Position erreicht werden.
Rechtsgrundlage für den Lehrgang ist die Entgeltordnung des TVöD für den Bereich der VAK i.V.m. der Prüfungssatzung der Verwaltungsakademie, wonach die Lehrgangsteilnehmer*innen einen 6-monatigen Lehrgang mit insgesamt 669 Unterrichtsstunden durchlaufen.
Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Angestelltenlehrgang II sind:
- Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbarer Ausbildungsberuf oder Abschluss Angestelltenlehrgang I
- mindestens vierjährige Berufserfahrung in der Verwaltung zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns.
Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren erfolgt über die jeweilige Dienststelle.
Die Zulassung erfolgt im Losverfahren. Die Bewerber*innen, die kein Losglück haben, erhalten einen garantierten Platz in einem der beiden folgenden Lehrgänge.
Lehrgangsdauer / Gliederung
6 Monate
Die Lehrgang umfasst 669 Kontaktstunden und gliedert sich entweder in einen durchgehenden Lehrgang von 6 Monaten oder in einen Lehrgang von drei Blöcken á 2 Monaten.
Lehrgangsinhalte
Staats- und Europarecht
- Kommunalrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Gefahrenabwehrrecht
- Privatrecht
- Bau- und Planungsrecht
- Recht der sozialen Sicherung
- Öffentliches Dienstrecht
- Methodik der Rechtsanwendung
Volkswirtschaftslehre / Verwaltungsmanagement
- Rechnungswesen
- Kommunales Finanzmanagement
- Finanz- und Abgabenwesen Sozialwissenschaftliche Grundlagen
- Führung und Zusammenarbeit
- Dienstleistungsorientierung
- Selbstmanagement
Weitere Informationen finden sie Im Lehrplan
Prüfungsablauf
Während des Lehrgangs werden 15 Klausuren geschrieben, die in die Endnote einfließen. Die Abschlussprüfung besteht aus 5 Klausuren und einer praktischen Prüfung.
Rechtliche Grundlagen
Anmeldung
Lehrgangs-, Zulassungs- & Prüfungstermine
Link zu den Terminen
Gebühren
Lehrgangsgebühr 5.018,- EUR
Prüfungsgebühr 838,- EUR
Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Anträge
Anträge auf Nachteilsausgleich reichen Sie bitte über die nachfolgend genannte Ansprechpartnerin für den Lehrgang ein.
Den Antrag für ein Zimmer im Gästehaus finden Sie hier Antrag Zimmer Gästehaus.