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Begabtenförderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Förderprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung ins Leben gerufen.
Die Stipendiaten können über drei Jahre hinweg mit bis zu 7.200,00 Euro gefördert werden.

Für das Förderprogramm können sich Absolventen einer dualen Berufsausbildung bewerben, die bei Aufnahme der Förderung jünger als 25 Jahre sind und ihre Berufsabschlussprüfung mit der Note 1,9 – das entspricht 13,10 Wertungspunkten – oder besser abgeschlossen haben. Bewerben sich mehr junge Leute als Stipendienplätze zur Verfügung stehen, werden die besten Absolventen ausgewählt. Sie erhalten in der Folge über drei Jahre hinweg Zuschüsse in Höhe von 2.400,00 € pro Jahr für die Finanzierung einer berufsbegleitenden Weiterbildung. Die Stipendiaten tragen einen Eigenanteil von zehn Prozent pro Maßnahme.

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen.
Gefördert werden aber nicht nur berufliche Aufstiegsfortbildungen, sondern ebenso berufsbegleitenden Studiengänge, die auf die Ausbildung oder die Berufstätigkeit aufbauen, sowie Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen. Das können Fremdsprachen sein oder Kenntnisse in EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung oder Konfliktmanagement.

Der Erwerb einer Fremdsprache ist auch im Rahmen einer Sprachreise förderfähig.
Betreut wird das Programm von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (www.sbb-stipendien.de), im Auftrag und mit Mitteln des BMBF.

Die Bewerbung erfolgt an die zuständige Stelle bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
Für nachfolgende Ausbildungsberufe des öffentlichen Dienstes ist die Verwaltungsakademie Bordesholm (VAB) in Schleswig-Holstein zuständige Stelle:

  • Fachangestellte für Bäderbetriebe
  • Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste
  • Geomatiker/in
  • Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement
  • Straßenwärter/in
  • Umwelttechnische Berufe
  • Verwaltungsfachangestellte/r
  • Vermessungstechniker/in
  • Wasserbauer/in

Die VAB entscheidet über die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium. Dabei berücksichtigt sie alle vollständigen Aufnahmeanträge, die die allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und spätestens bis zum Bewerbungsschluss (30.09. des Jahres) eingegangen sind.
Die Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung ist somit unerheblich.

Sollten Sie nach eigener Prüfung der Auffassung sein, die Voraussetzungen zu erfüllen, wenden Sie sich bitte an Herrn Frank Hinz
Wir freuen uns auf Sie!

Ansprechpartner*innen

Frank Hinz
Bereichsleitung Ausbildung und zuständige Stelle (BBiG), Ausbildungsberater, Gremienbetreuung, Satzungen
Telefon: 04322 693 520
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